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Glas- und Glashüttenindustrie: Plus 6,5 % auf KV-Mindestlöhne

Neuer Mindestlohn ab 1. Juni 2024 beträgt 2.416,22 Euro

Bei der am 21. Mai stattgefundenen 2. Verhandlungsrunde konnte in der Glasindustrie und Glashüttenindustrie ein Lohn- und Gehaltsabschluss erzielt werden.

Ausgangsbasis für die diesjährigen Lohn- und Gehaltsverhandlungen war die von beiden Verhandlungsseiten außer Streit gestellte rollierende Inflation von 6,3 %. 

Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter werden um + 6,5 % erhöht. Die IST-Löhne und IST-Gehälter werden um + 6,3 %, max. € 350,-, erhöht. Zudem konnten Steigerungen bei den Lehrlingseinkommen, den Zulagen, als auch Reise- und Aufwandsentschädigungen erzielt werden.

Der Abschluss im Detail:

  • Die Mindestlöhne und -gehälter werden um 6,5 % erhöht.
  • Die IST-Löhne und -Gehälter werden um 6,3 % erhöht, max. € 350,-.
  • Die Lehrlingseinkommen werden um 6,5 % erhöht.
  • Kollektivvertragliche Zulagen werden um 6,5 % erhöht.
  • Die innerbetrieblichen Zulagen werden um 6,3 % erhöht.
  • Reisekosten und Aufwandsentschädigungen werden um 6,33 % erhöht.
  • Ermächtigung einer steuer- und abgabenfreien Mitarbeiter:innenprämie

Der neue Kollektivvertrag tritt am 1. Juni 2024 in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

Neuer KV-Mindestlohn: € 2.416,22

Abschlussplakat Glas- und Glashüttenindustrie 2024
Abschlussplakat Glas- und Glashüttenindustrie 2024
A3 Abschlussplakat 2024
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