Glas- und Glashüttenindustrie: Plus 6,5 % auf KV-Mindestlöhne
Neuer Mindestlohn ab 1. Juni 2024 beträgt 2.416,22 Euro
Bei der am 21. Mai stattgefundenen 2. Verhandlungsrunde konnte in der Glasindustrie und Glashüttenindustrie ein Lohn- und Gehaltsabschluss erzielt werden.
Ausgangsbasis für die diesjährigen Lohn- und Gehaltsverhandlungen war die von beiden Verhandlungsseiten außer Streit gestellte rollierende Inflation von 6,3 %.
Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter werden um + 6,5 % erhöht. Die IST-Löhne und IST-Gehälter werden um + 6,3 %, max. € 350,-, erhöht. Zudem konnten Steigerungen bei den Lehrlingseinkommen, den Zulagen, als auch Reise- und Aufwandsentschädigungen erzielt werden.
Der Abschluss im Detail:
- Die Mindestlöhne und -gehälter werden um 6,5 % erhöht.
- Die IST-Löhne und -Gehälter werden um 6,3 % erhöht, max. € 350,-.
- Die Lehrlingseinkommen werden um 6,5 % erhöht.
- Kollektivvertragliche Zulagen werden um 6,5 % erhöht.
- Die innerbetrieblichen Zulagen werden um 6,3 % erhöht.
- Reisekosten und Aufwandsentschädigungen werden um 6,33 % erhöht.
- Ermächtigung einer steuer- und abgabenfreien Mitarbeiter:innenprämie
Der neue Kollektivvertrag tritt am 1. Juni 2024 in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
Neuer KV-Mindestlohn: € 2.416,22
- Kostenloser Rechtsschutz
- Finanzielle Unterstützungen
- Günstiger Urlaub
- Sparen mit der Mitgliedskarte