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Frühjahrslohnrunde

Elektro- & Elektronikindustrie: Zweite Runde ohne Arbeitgeber-Angebot unterbrochen

PRO-GE fordert faire Lohnerhöhungen, nächste Verhandlung am 30. April

Die zweite Kollektivvertragsverhandlung für die rund 60.000 Beschäftigten der Elektro- und Elektronikindustrie (EEI) wurde am 9. April ohne Ergebnis unterbrochen. Die Arbeitgeber haben noch immer kein Angebot für Lohnerhöhungen vorgelegt. Die für die Verhandlungen relevante Inflationsrate liegt bei 2,75 Prozent. Sollte auch bei der dritten Verhandlungsrunde am 30. April keine Einigung möglich sein, werden die Gewerkschaften PRO-GE und GPA eine österreichweite Konferenz der Betriebsrätinnen und Betriebsräte einberufen.

Entscheidende dritte Runde am 30. April

Die PRO-GE fordert weiterhin faire und vor allem nachhaltige Lohnerhöhungen. „Die nächste Runde wird entscheidend. Wir fordern ein verhandelbares Angebot von den Arbeitgeberseite. Sollte ein Kollektivvertragsabschluss auch in der dritten Verhandlungsrunde nicht möglich sein, werden wir gemeinsam mit den Betriebsrätinnen und Betriebsräten die weitere Vorgangsweise beschließen“, kündigt PRO-GE Chefverhandler Reinhold Binder an.

Freizeitoption weiterführen

Neben Lohnerhöhungen fordern PRO-GE und GPA unter anderem, dass die Zulage für die zweite Schicht auf 1,50 Euro pro Stunde und für die dritte Schicht auf fünf Euro pro Stunde steigen. Auch die leichtere Erreichbarkeit der sechsten Urlaubswoche soll ermöglicht werden. Weiters soll die Weiterführung der Freizeitoption abgesichert werden. 2016 wurde die Option im Kollektivvertrag als Gestaltungsmodell auf zehn Jahre abgeschlossen. Die Vereinbarung läuft daher mit dem Kollektivvertragsabschluss 2025 aus. Voraussetzung für die Anwendung der Freizeitoption ist der Abschluss einer freiwilligen Betriebsvereinbarung zwischen Unternehmen und Betriebsrat. Gibt es eine solche, haben Beschäftigte die Möglichkeit, durch Einzelvereinbarung die Ist-Erhöhung in dauerhaft mehr bezahlte Freizeit umzuwandeln.

Der neue Kollektivvertrag soll mit 1. Mai 2025 gelten.

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