Metaller-KV: Einheitlicher Lohn- und Gehaltsabschluss für 200.000 Beschäftigte
Idente nachhaltige Erhöhungen mit allen Arbeitgeberverbänden der Metallindustrie vereinbart
Fast zehn Wochen nach der Forderungsübergabe konnten die Gewerkschaften PRO-GE und GPA am 1. Dezember 2023 die Kollektivvertragsrunde für Metallindustrie und Bergbau erfolgreich abschließen. Schon zum zwölften Mal in Folge ist es den Gewerkschaften seit der Spaltung der Arbeitgeberverhandlungsgemeinschaft gelungen, idente Lohn- und Gehaltsabschlüsse für alle 200.000 Beschäftigten und Lehrlinge der Metallindustrie zu erreichen.
Dem ersten Abschluss mit dem Fachverband Metalltechnische Industrie am 30. November waren Betriebsrats-Konferenzen, Betriebsversammlungen, Warnstreiks und bis zu 24-stündige Streiks vorangegangen. Bereits am 1. Dezember konnten nun die Gewerkschaften den Verhandlungsmarathon erfolgreich abschließen und auch Einigungen mit den Arbeitgeberverbänden NE-Metallindustrie, Bergbau-Stahl, Gas- und Wärmeversorgungsunternehmen, Gießereiindustrie und Fahrzeugindustrie erzielen.
Ist-Löhne steigen um 10 Prozent
Alle Beschäftigten in der Metallindustrie erhalten damit rückwirkend mit 1. November dauerhafte Erhöhungen, niedrige und mittlere Einkommensgruppen werden besonders berücksichtigt. Im Detail werden die tatsächlichen Löhne und Gehälter um 10 Prozent, aber maximal um 400 Euro pro Monat angehoben. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Grundgehälter werden um 8,5 Prozent erhöht, ebenso die Zulagen und Aufwandsentschädigungen. Für Lehrlinge wurde im Vorjahr eine Erhöhung in Etappen bis 2024 beschlossen. Aufgrund der Inflation wird nun die vorgesehene Prozenterhöhung für das 2., 3. und 4. Lehrjahr auf 8,5 Prozent angehoben. Im ersten Lehrjahr steigt das Einkommen wie vorgesehen von 900 auf 1.000 Euro.
Härtefallregelung - Ausgleich zwingend vorgeschrieben
Zusätzlich wird es eine Härtefallregelung für Betriebe geben, die wirtschaftlich in einer besonders schwierigen Lage sind. Der Einsatz der Regelung muss begründet und von den Gewerkschaften sowie von den Fachverbänden bestätigt werden. Grundsätzlich kann dadurch die vereinbarte Ist-Erhöhung um maximal drei Prozent reduziert werden. Zwingend muss dabei ein Ausgleich mit den Arbeitnehmer:innen vereinbart werden, etwa in Form einer Einmalzahlung oder durch mehr bezahlte Freizeit. Die konkrete Ausarbeitung dieser Regelung wird in den nächsten Tagen erfolgen.
Aufgrund der herausfordernden wirtschaftlichen Situation wurde auch für das nächste Jahr ein Abschluss vereinbart. Mit 1. November 2024 werden alle Löhne und Gehälter um ein Prozent über der künftigen rollierenden Inflationsrate angehoben.
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