Metallgewerbe: KV-Löhne steigen ab Jänner um 8,5 Prozent
Mindestlohn 2.424,45 Euro; höhere Überstundenzuschläge; Lehrlinge erhalten bis zu 16,5 Prozent mehr und Klimaticket
Die PRO-GE setzte am 15. Dezember die Kollektivvertragsverhandlungen für rund 110.000 ArbeiterInnen und 18.000 Lehrlinge des Metallgewerbes fort. Nach sieben Stunden konnte in dieser dritten Runde mit den Arbeitgebern ein Abschluss erreicht werden. Der Geltungsbereich des Kollektivvertrags Metallgewerbe umfasst Betriebe aus elf Bundesinnungen der Wirtschaftskammer und beinhaltet dabei viele verschiedene Berufsgruppen, unter anderem Elektrotechnik, Metalltechnik, Mechatronik und Kfz-Mechanik sowie die Gruppe der Installateure.
Mehr Lohn und höhere Überstundenzuschläge
Aufgrund der Teuerung hat die PRO-GE heuer den Fokus auf der Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne gelegt. Die KV-Mindestlöhne steigen somit ab 1. Jänner 2024 um 8,5 Prozent. Der neue Mindestlohn liegt künftig bei 2.424,45 Euro. "Für eine junge Facharbeiterin, einen Facharbeiter ergibt dies eine Erhöhung von rund 220 Euro pro Monat", sagt PRO-GE-Chefverhandler Reinhold Binder. Die Ist-Löhne werden um 8,2 Prozent angehoben. Die Zulagen und Aufwandsentschädigungen steigen um 8,5 Prozent. Weiters wurde vereinbart, dass die Überstundenzuschläge für die 11. und 12. Stunde bzw. nach der 50. Stunde von 75 Prozent auf 100 Prozent angehoben werden. Die Lehrlingseinkommen werden nach Jahren gestaffelt erhöht. Durch eine Erhöhung um 16,5 Prozent beträgt das Lehrlingseinkommen im ersten Lehrjahr künftig 932 Euro. Die Einkommen im zweiten und dritten Jahr werden um 8,5 Prozent und im vierten Lehrjahr um 7,8 Prozent angehoben. Zudem wurde zwischen den Sozialpartnern vereinbart, dass Arbeitnehmer:innen, die sich den 24. und den 31. Dezember frei nehmen, dafür nur einen Urlaubstag verbrauchen.
Zweijahresabschluss mit nachhaltigen Erhöhungen
Weiters wurde bereits für 1. Jänner 2025 eine Erhöhung vereinbart. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne steigen dann um die rollierende Inflationsrate. Die Ist-Löhne werden um Inflationsrate plus 0,5 Prozent erhöht. Der Betrachtungszeitraum für die Inflation wurde mit 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024 festgesetzt. "Das Gesamtpaket mit nachhaltigen Erhöhungen sichert die Kaufkraft der Beschäftigten und nimmt gleichzeitig Rücksicht auf die herausfordernde wirtschaftliche Situation vieler kleiner Gewerbebetriebe. Erneut konnte zudem für Lehrlinge vereinbart werden, dass ihnen in den ersten drei Lehrjahren vom Ausbildungsbetrieb ein Klimaticket finanziert wird", sagt Binder und verweist darauf, dass diese kollektivvertragliche Regelung bisher einzigartig in Österreich ist.