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Der Jugendvertrauensrat

Alle Infos zur Interessensvertretung von Lehrlingen und jungen Arbeitnehmer:innen

Der Jugendvertrauensrat kümmert sich darum, dass auch die Anliegen junger Arbeitnehmer:innen im Betrieb gehört werden. Seit 1972 gibt es das Jugendvertrauensrätegesetz - eine Errungenschaft der Österreichischen Gewerkschaftsjugend. Vieles wäre in den Betrieben anders oder schlechter gelaufen, wenn es dieses Gesetz nicht gegeben hätte.

Wieso gibt es in manchen Betrieben einen Jugendvertrauensrat und in anderen nicht?

Wenn in einem Betrieb mindestens fünf jugendliche Arbeitnehmer:innen beschäftigt sind, so ist für die Vertretung ihrer besonderen Interessen ein Jugendvertrauensrat zu wählen. Als jugendlich gelten alle Beschäftigten die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben zuzüglich allen Lehrlingen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Wie lange dauert die Funktionsperiode eines Jugendvertrauensrates?

Die Tätigkeit des Jugendvertrauensrates beträgt zwei Jahre. Danach wird neu gewählt.

Wer kann zum Jugendvertrauensrat kandidieren?

In den Jugendvertrauensrat kannst du gewählt werden, wenn du am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hast und am Tag der Wahl mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt warst.

Wie viele Jugendvertreter:innen werden gewählt?

Die Zahl der Mitglieder im Jugendvertrauensrat hängt von der Anzahl der jugendlichen Arbeitnehmer:innen in deinem Betrieb ab.

Wer darf den Jugendvertrauensrat wählen?

Wahlberechtigt sind alle jugendlichen Arbeitnehmer:innen im Betrieb, die am Tag der Wahlausschreibung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben zuzüglich aller Lehrlinge, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie am Tag der Wahlausschreibung und am Tag der Wahl im Betrieb beschäftigt sind.

Welche Aufgaben und Befugnisse habe ich als Jugendvertrauensrat?

Als Jugendvertrauensrät:in vertrittst du die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer:innen im Betrieb. Du hast darauf zu achten, dass die Vorschriften, die für das Arbeitsverhältnis der Jugendlichen gelten, eingehalten werden und Maßnahmen zur Beseitigung bestehender oder zur Vermeidung künftiger Mängel zu verlangen. Du kannst an den Sitzungen des Betriebsrates mit beratender Stimme teilnehmen und Vorschläge in Fragen der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung einbringen.

Welche Rechte und Pflichten habe ich als Jugendvertrauensrat?

Deine Rechte, aber auch deine Pflichten entsprechen im Wesentlichen denen eines Betriebsratsmitglieds: Weisungsfreiheit, Beschränkungs- und Benachteiligungsverbot, Kündigungs- und Entlassungsschutz und Bildungsfreistellung im Ausmaß von zwei Wochen pro Funktionsperiode.

Wo bekomme ich Hilfe?

Bei der Wahl eines Jugendvertrauensrates musst du einiges beachten. Dennoch: Es lohnt sich, eine Stimme für die Jugend im Betrieb zu haben. Und du stehst keineswegs allein da. Die Jugendabteilungen der Gewerkschaften helfen dir sowohl bei der Wahl als auch bei der späteren Tätigkeit. Hast du Interesse, ruf einfach an!