KV-Abschluss Bekleidungs-, Textil- und Kürschner- und Gerbergewerbe
3,85 Prozent mehr Lohn ab 1. Jänner 2025
Bei der gemeinsamen Kollektivvertragsverhandlung für die drei Bereiche Textilgewerbe, Kürschner- und Gerbergewerbe, Bekleidungsgewerbe konnte die PRO-GE am 14. November 2024 einen KV-Abschluss erzielen. Für das Verhandlungsteam war wichtig, Festlegungen zum Ziel 2000 Euro Mindestlohn zu erreichen. Mit diesem Abschluss konnten die ersten Schritte dazu eingeleitet werden. Die durchschnittliche Inflationsrate im vereinbarten Beobachtungszeitraum betrug 3,55 Prozent.
Der Abschluss im Überblick:
- 3,85 Prozent Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne
- IST-Lohnempfehlung
- 3,85 Prozent Erhöhung der Lehrlingseinkommen
- 3,85 Prozent Erhöhung allfälliger Zulagen, Zuschläge und Prämien
- 2.000,- Euro Mindestlohn: Zielvereinbarung/Umsetzung bis zum 31.12.2026
Der neue KV-Mindestlohn beträgt:
Bekleidungsgewerbe: € 1.882,68
Kürschner- und Gerbergewerbe: € 1.882,68
Textilgewerbe: € 1.886,15
Geltungstermin: 1. Jänner 2025
Laufzeit: 12 Monate
14. November 2024
- Kostenloser Rechtsschutz
- Finanzielle Unterstützungen
- Günstiger Urlaub
- Sparen mit der Mitgliedskarte