Metaller-KV: Löhne und Gehälter steigen um 4,8 Prozent
PRO-GE und GPA finalisierten am 18. Oktober den Kollektivvertragsabschluss Metallindustrie für rund 200.000 Beschäftigte
Die Lohn- und Gehaltserhöhungen ab 1. November 2024 wurden bereits in Grundzügen im Vorjahr zwischen den Gewerkschaften PRO-GE und GPA und den insgesamt sechs Fachverbänden bzw. Berufsgruppen der Metallindustrie des Bergbaus vereinbart. Die Ist-Löhne und -Gehälter steigen um 4,8 Prozent (rollierende Inflation plus ein Prozent). Die Lehrlingseinkommen werden im Schnitt um rund 5,4 Prozent erhöht. Zulagen und Aufwandsentschädigungen steigen um 3,8 Prozent. Die Zulage für Nachtarbeit bzw. für die 3. Schicht wird um 8,16 Prozent erhöht. Der neue Mindestlohn bzw. das Mindestgrundgehalt liegt bei 2.518,43 Euro.
Rund 200.000 Beschäftigte
„Der Kollektivvertragsabschluss ist ein kräftiges Zeichen für eine lösungsorientierte Sozialpartnerschaft. Die nachhaltigen realen Erhöhungen sichern die Einkommen der rund 200.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach wie vor mit den Folgen der Teuerungswelle und Zinserhöhungen konfrontiert sind. Es geht darum, das verlorene Vertrauen wieder zu stärken und Investitionen sowie Konsum der österreichischen Haushalte anzukurbeln“, sagen die beiden Chefverhandler auf Arbeitnehmerseite, Reinhold Binder (PRO-GE) und Karl Dürtscher (GPA).
Härtefallklausel
Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation und der steigenden Arbeitslosenzahlen in der Industrie können Betriebe, die im Verhältnis zu ihren Erträgen einen hohen Personalkostenanteil haben, eine Einigung auf betrieblicher Ebene vorausgesetzt, erneut die Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel anwenden. Unter bestimmen Voraussetzungen kann die Erhöhung um 0,75 Prozent bzw. um 1,5 Prozent verringert werden, wenn dafür ein Ausgleich durch mehr Freizeit oder durch eine Einmalzahlung erfolgt. „Wir erleben gerade die längste Rezessionsphase seit 1946. Diese Härtefallklausel soll vor allem personalintensiven Betrieben helfen, Beschäftigung zu sichern“, sagen Binder und Dürtscher.
Qualifizierungsoffensive
Die Härtefallklausel werde aber nicht die wirtschaftlichen Herausforderungen lösen. Dazu seien andere Maßnahmen notwendig. Die Sozialpartner der Metallindustrie leisten auch hier ihren Beitrag. Der gemeinsame Fokus liegt unter anderem auf den Bereichen Produktivität, Know-how und Innovationskraft. „Wir müssen den österreichischen Industriestandort stärken, indem wir gezielt auf Fachkräfte und das duale Ausbildungssystem setzen und die Chancen der Digitalisierung umfassend nutzen“, sagen Binder und Dürtscher. Als Beispiel nennen die beiden Gewerkschafter die geplante Qualifizierungsoffensive, um Hilfskräften oder angelernten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die bereits in den Betrieben arbeiten, eine Fachausbildung zu ermöglichen. Bis zum Jahr 2029 sollen mehrere tausend Beschäftigte weiterqualifiziert werden. Auch die Zusammenarbeit im Verein „Industrie 4.0 Österreich – die Plattform für intelligente Produktion“ ist aus Sicht der Gewerkschaften ein wichtiger Baustein, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Die Plattform wurde bereits 2015 mit dem Ziel gegründet, die neuen technologischen Entwicklungen und Innovationen der Digitalisierung bestmöglich für Unternehmen und Beschäftigte zu nutzen. „Unsere Standortvorteile liegen im Fachwissen, in der Innovationskraft und bei den hochmotivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das ist unser größter Wettbewerbsvorteil, den wir beibehalten und ausbauen wollen“, sagen Binder und Dürtscher abschließend.
Der Abschluss im Detail:
- Ist-Erhöhung: + 4,8 %
- KV-Erhöhung: + 3,8 %
- Neuer Mindestlohn: 2.518,43 Euro
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen + 5,37 % (im Schnitt): 1. Lehrjahr 1.050 Euro; 2. Lehrjahr 1.270 Euro; 3. Lehrjahr 1.625 Euro; 4. Lehrjahr 2.110 Euro
- Zulagen und Aufwandsentschädigungen: + 3,8 %
- Zulage Nachtarbeit/3. Schicht: + 8,16 %
- Kilometergeld ab 1. Jänner 2025: 0,50 und ab 15.000 km 0,47 Euro
- Härtefallklausel: In Betrieben in besonders schwieriger Lage kann eine geringere Lohnerhöhung vereinbart werden, wenn dafür ein Ausgleich durch mehr Freizeit, eine Einmalzahlung oder Ähnliches erfolgt.
Geltungstermin: 1. November 2024
Laufzeit: 12 Monate