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Metaller-Kollektivvertrag 2024

Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, einer massiven Teuerungswelle und mit dem härtesten Arbeitskampf der vergangenen 60 Jahre haben die Gewerkschaften bei den Kollektivvertragsverhandlungen Metallindustrie & Bergbau im Vorjahr die nachhaltige Lohnerhöhung für 2024 bereits mitverhandelt.

Eine Entscheidung, die sich heute als gut erweist, da sich die wirtschaftliche Situation bisher nicht gebessert hat. Damit wird die Herbstlohnrunde 2024 etwas anders ausfallen als gewöhnlich.

Wir geben Antworten auf die häufigsten Fragen.

Obwohl die Lohnerhöhungen für diesen Herbst bereits mit dem Abschluss 2023 vereinbart wurden, werden die Kollektivvertragsparteien am 18. Oktober zusammentreffen und den neuen Kollektivvertrag unterzeichnen.

Die rollierende Inflationsrate im Durchschnitt der Monate Oktober 2023 bis September 2024. 

Geltungsbeginn des neuen Kollektivvertrages wird der 1. November 2024 sein.

Die Ist-Löhne werden um die rollierende Inflation für Oktober 2023 bis September 2024 zuzüglich 1 Prozentpunkt erhöht.

Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne werden um die rollierende Inflation für Oktober 2023 bis September 2024 erhöht, ebenso die Zulagen mit Ausnahme der Zulage für die 3. Schicht und der Nachtarbeitszulage. Diese werden laut einem bestehenden Etappenplan 2024 um 8,16 Prozent auf 3,262 Euro erhöht.

Die Lehrlingseinkommen steigen gemäß dem 2022 vereinbarten Stufenplan um durchschnittlich rund 5,4 Prozent auf:

  • 1.050 Euro im ersten Lehrjahr 
  • 1.270 Euro im zweiten Lehrjahr
  • 1.625 Euro im dritten Lehrjahr
  • 2.110 Euro im vierten Lehrjahr

In den nächsten Jahren sollen in der Metallindustrie Beschäftigte ohne einschlägige Berufsausbildung zu Fachkräften weiterqualifiziert werden. Das Ziel ist nicht allein eine bestandene Lehrabschlussprüfung, sondern ein koordiniertes Qualifizierungsmanagement.

Ein künftiger Fachkräftebedarf sollte bereits vorab identifiziert werden, sodass die neu ausgebildeten Facharbeiter:innen auch gleich an einem entsprechenden Facharbeitsplatz eingesetzt werden können. Die Ausbildung und die Berufsausübung sollen so koordiniert werden, dass keine Entgelteinbußen entstehen.

Die ersten Ausbildungen im Rahmen der Qualifizierungsoffensive sollen im Laufe des Jahres 2025 starten.

Es wird erneut die Möglichkeit für Betriebe geben, die in einer sehr schwierigen wirtschaftlichen Situation sind, die Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel (WBSK) anzuwenden, wenn sich die betrieblichen Sozialpartner darauf verständigen und einen Interessensausgleich für die Beschäftigten in Form einer Einmalzahlung oder mehr bezahlter Freizeit vereinbaren.

  • Kostenloser Rechtsschutz
  • Finanzielle Unterstützungen
  • Günstiger Urlaub
  • Sparen mit der Mitgliedskarte

FAQ zur Mitgliedschaft

Rund um die Mitgliedschaft stellen sich oft Fragen. Zu welcher Gewerkschaft gehöre ich? Was habe ich davon, Gewerkschaftsmitglied zu sein? Und wie kann ich Mitglied werden? In diesen FAQ versuchen wir Antworten auf die häufigsten Fragen zur PRO-GE Mitgliedschaft zu geben.

Bei Verhandlungen mit den Arbeitgebern sind viele Mitglieder wichtig. Nur so kann genügend Druck aufgebaut werden, Forderungen durchzusetzen. In Wirtschaftszweigen mit vielen Mitgliedern sind die Lohnabschlüsse meistens höher und die Arbeitsbedingungen besser.

Alle Leistungen für die Mitglieder werden aus den Mitgliedsbeiträgen bezahlt. Es funktioniert wie bei einer Versicherung: Alle zahlen ein und wenn jemand Hilfe braucht, nimmt man das Geld aus diesem Topf. Wenn eine Gewerkschaft viele Mitglieder hat, gibt es mehr Geld für Leistungen

Nein. Für dich ist jene Gewerkschaft zuständig, die den Kollektivvertrag verhandelt, der für dich gilt. Bist du zuerst Pflegerin und dann Metallarbeiterin, ist auch ein Gewerkschaftswechsel zur PRO-GE sinnvoll.

Egal, welchen Pass du hast: Gewerkschaftsmitglied können alle werden, die in Österreich arbeiten, eine Lehre machen, arbeitslos gemeldet oder in Mutterschutz sind.

Mitglied werden kannst du digital oder analog.

Hier geht es zur Online-Mitgliedsanmeldung.

Du kannst die Mitgliedsanmeldung unten auch ausdrucken oder gleich am Computer ausfüllen.

Du möchtest persönlichen Kontakt? Die PRO-GE ist in ganz Österreich vertreten.

Für Mitglieder ist es ratsam, auch in der Pension bei der Gewerkschaft zu bleiben. Nur so genießt du weiter alle Vorteile wie günstigen Urlaub in unseren PRO-GE Urlaubshäusern oder die vielen Preisvorteile.

Außerdem ist es uns nach wie vor ein Anliegen, nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Pension gehen zu können, auch wenn dieser Zeitpunkt vor dem 65. Lebensjahr erreicht wird. Besonders bei Arbeiter:innen ist das häufig der Fall.

Der Gewerkschaftsbeitrag kann bequem über Lohnabzug bezahlt werden. Dann erfährt aber dein Chef von deiner Mitgliedschaft. Wenn du das nicht möchtest, kannst du deinen Gewerkschaftsbeitrag auch mit Bankeinzug bezahlen.

Mitglieder sind besser dran!

Du versicherst dein Auto, dein Haus, dein Leben aber nicht dein Arbeitsleben? 

Gewerkschaftsmitglieder profitieren von zahlreichen Vorteilen:

Deine Mitgliedsnummer steht auf deiner Mitgliedskarte. Die Mitgliedskarte bekommt jedes Neumitglied zugesendet.

Du findest deine Mitgliedsnummer außerdem nach dem Login auf www.proge.at im Reiter "Meine Mitgliedschaft".

Zusätzlich steht die Mitgliedsnummer oben im Adressfeld der Mitgliederzeitung "Glück auf!".

Du kannst auch ein E-Mail an mitgliederservice@proge.at schreiben.

Wenn du deine Mitgliedskarte nicht mehr findest, kannst du eine neue beantragen. Schreib dazu ein E-Mail an mitgliederservice@proge.at.

Die Mitgliedskarte verliert bei Beendigung der Mitgliedschaft sofort ihre Gültigkeit. Somit können auch keine Vorteilsangebote für Mitglieder mehr genutzt werden.

Bei einem Arbeitsplatzwechsel kann es sein, dass deine Anliegen nun von einer anderen Gewerkschaft vertreten werden.

Wenn du eine neue Arbeit beginnst, umziehst oder eine neue E-Mail-Adresse hast, gib uns bitte formlos unter mitgliederservice@proge.at Bescheid.

Alle Mitglieder bezahlen ein Prozent ihres Bruttoeinkommens.

>>> Alle weiteren Informationen zum Mitgliedsbeitrag

Dein Mitgliedsbeitrag bei der Gewerkschaft PRO-GE wirkt steuermindernd, du kannst ihn bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.

Wird der Mitgliedsbeitrag mit Lohnabzug entrichtet, so wird die Steuerminderung bereits bei deiner Lohnverrechnung berücksichtigt.

Wenn du den Mitgliedsbeitrag per Bankeinzug bezahlst, bekommst du von uns eine Bestätigung über alle bezahlten Mitgliedsbeiträge für das Finanzamt. Du brauchst sie, wenn du die Arbeitnehmerveranlagung machst.

Die Produktionsgewerkschaft PRO-GE ist in den Medien hauptsächlich für die Metaller-Verhandlungen bekannt. Dabei verhandeln wir neben der Metallindustrie und dem Metallgewerbe auch die Kollektivverträge von vielen anderen Branchen.

In folgenden Branchen verhandeln wir Kollektivverträge: Agrar, Nahrung, Genuss, Chemie, Textil, Bekleidung, Leder, Elektro- und Elektronikindustrie, Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Papier, Mineralöl, Glas und die Arbeitskräfteüberlassung, die sogenannten Leiharbeiter.

Die Kollektivverträge der PRO-GE gelten für etwa eine halbe Million Beschäftigte – vorwiegend Arbeiterinnen und Arbeiter aber auch für die Lehrlinge in diesen Zweigen. Für all diese Beschäftigten ist die PRO-GE die zuständige Gewerkschaft.

Auf jeden Fall! Gewerkschaften verhandeln die Kollektivverträge und sind die Kampforganisation der Arbeitnehmer:innen!

Alle unselbstständig Beschäftigten sind gesetzlich bei der Arbeiterkammer Mitglied. Das ist sehr wichtig. Die Arbeiterkammer vertritt in Politik und Öffentlichkeit die Anliegen der Vielen, bietet umfassende Beratung und Vertretung beim Arbeitsrecht und engagiert sich im Konsumentenschutz.

Doch die Kollektivverträge verhandelt eine Gewerkschaft. Wenn das Ergebnis am Verhandlungstisch nicht ausreicht, können Gewerkschaften zum Streik aufrufen und zahlen an Mitglieder dann auch eine Streikunterstützung. Gewerkschaften sind deshalb die Kampforganisationen der Arbeitnehmer:innen.

Infomaterial zur Mitgliedschaft

Kollektivvertrag für Nichtmitglieder
Kollektivvertrag für Nichtmitglieder
Was würde in einem Kollektivvertrag stehen, gäbe es keine Mitglieder?
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Folder "Mach stark, was dich stark macht"
Folder "Mach stark, was dich stark macht"
Folder Mitgliederwerbung
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Gute Gründe Mitglied zu sein!
Gute Gründe Mitglied zu sein!
Welche Vorteile haben Mitglieder und warum ist es wichtig Mitglied zu sein?
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