Die Löhne steigen heuer um 4,8 Prozent (rollierende Inflation plus 1 Prozent).
Metaller-KV: Löhne steigen um 4,8 Prozent
200.000 Beschäftigte profitieren vom Kollektivvertragsabschluss, den die Gewerkschaften PRO-GE und GPA am 18. Oktober mit allen Arbeitgeberverbänden finalisierten:
Die Löhne steigen ab 1. November 2024 dauerhaft um 4,8 Prozent.
Die Lehrlingseinkommen werden im Schnitt um 5,37 Prozent erhöht.
Die Details zum Abschluss
FAQ zur Mitgliedschaft
Rund um die Mitgliedschaft stellen sich oft Fragen. Zu welcher Gewerkschaft gehöre ich? Was habe ich davon, Gewerkschaftsmitglied zu sein? Und wie kann ich Mitglied werden? In diesen FAQ versuchen wir Antworten auf die häufigsten Fragen zur PRO-GE Mitgliedschaft zu geben.
Bei Verhandlungen mit den Arbeitgebern sind viele Mitglieder wichtig. Nur so kann genügend Druck aufgebaut werden, Forderungen durchzusetzen. In Wirtschaftszweigen mit vielen Mitgliedern sind die Lohnabschlüsse meistens höher und die Arbeitsbedingungen besser.
Alle Leistungen für die Mitglieder werden aus den Mitgliedsbeiträgen bezahlt. Es funktioniert wie bei einer Versicherung: Alle zahlen ein und wenn jemand Hilfe braucht, nimmt man das Geld aus diesem Topf. Wenn eine Gewerkschaft viele Mitglieder hat, gibt es mehr Geld für Leistungen.
Nein. Für dich ist jene Gewerkschaft zuständig, die den Kollektivvertrag verhandelt, der für dich gilt. Bist du zuerst Pflegerin und dann Metallarbeiterin, ist auch ein Gewerkschaftswechsel zur PRO-GE sinnvoll.
Egal, welchen Pass du hast: Gewerkschaftsmitglied können alle werden, die in Österreich arbeiten, eine Lehre machen, arbeitslos gemeldet oder in Mutterschutz sind.
Mitglied werden kannst du digital oder analog.
Hier geht es zur Online-Mitgliedsanmeldung.
Du kannst die Mitgliedsanmeldung unten auch ausdrucken oder gleich am Computer ausfüllen.
Du möchtest persönlichen Kontakt? Die PRO-GE ist in ganz Österreich vertreten.
Für Mitglieder ist es ratsam, auch in der Pension bei der Gewerkschaft zu bleiben. Nur so genießt du weiter alle Vorteile wie günstigen Urlaub in unseren PRO-GE Urlaubshäusern oder die vielen Preisvorteile.
Außerdem ist es uns nach wie vor ein Anliegen, nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Pension gehen zu können, auch wenn dieser Zeitpunkt vor dem 65. Lebensjahr erreicht wird. Besonders bei Arbeiter:innen ist das häufig der Fall.
Der Gewerkschaftsbeitrag kann bequem über Lohnabzug bezahlt werden. Dann erfährt aber dein Chef von deiner Mitgliedschaft. Wenn du das nicht möchtest, kannst du deinen Gewerkschaftsbeitrag auch mit Bankeinzug bezahlen.
Mitglieder sind besser dran!
Du versicherst dein Auto, dein Haus, dein Leben aber nicht dein Arbeitsleben?
Gewerkschaftsmitglieder profitieren von zahlreichen Vorteilen:
- Rechtsschutz im Arbeitsrecht – Vertretung vor Arbeitgeber, Gericht und Behörden
- Berufshaftpflicht-Versicherung bis 100.000 Euro
- Beratung zum Arbeitsrecht
- Zahlreiche Preisvorteile bei Shopping
- Tolle Angebote bei kulturellen Veranstaltungen
- Viele zusätzliche finanzielle Unterstützungsleistungen etwa bei Streik, Arbeitslosigkeit, Unfall oder Tod.
- Komforturlaub zu besonders günstigen Konditionen in den drei exklusiven PRO-GE Urlaubshäusern in Toplage am Wörthersee oder im Gasteinertal.
Deine Mitgliedsnummer steht auf deiner Mitgliedskarte. Die Mitgliedskarte bekommt jedes Neumitglied zugesendet.
Du findest deine Mitgliedsnummer außerdem nach dem Login auf www.proge.at im Reiter "Meine Mitgliedschaft".
Zusätzlich steht die Mitgliedsnummer oben im Adressfeld der Mitgliederzeitung "Glück auf!".
Du kannst auch ein E-Mail an mitgliederservice@proge.at schreiben.
Wenn du deine Mitgliedskarte nicht mehr findest, kannst du eine neue beantragen. Schreib dazu ein E-Mail an mitgliederservice@proge.at.
Die Mitgliedskarte verliert bei Beendigung der Mitgliedschaft sofort ihre Gültigkeit. Somit können auch keine Vorteilsangebote für Mitglieder mehr genutzt werden.
Bei einem Arbeitsplatzwechsel kann es sein, dass deine Anliegen nun von einer anderen Gewerkschaft vertreten werden.
Wenn du eine neue Arbeit beginnst, umziehst oder eine neue E-Mail-Adresse hast, gib uns bitte formlos unter mitgliederservice@proge.at Bescheid.
Alle Mitglieder bezahlen ein Prozent ihres Bruttoeinkommens.
Dein Mitgliedsbeitrag bei der Gewerkschaft PRO-GE wirkt steuermindernd, du kannst ihn bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.
Wird der Mitgliedsbeitrag mit Lohnabzug entrichtet, so wird die Steuerminderung bereits bei deiner Lohnverrechnung berücksichtigt.
Wenn du den Mitgliedsbeitrag per Bankeinzug bezahlst, bekommst du von uns eine Bestätigung über alle bezahlten Mitgliedsbeiträge für das Finanzamt. Du brauchst sie, wenn du die Arbeitnehmerveranlagung machst.
Die Produktionsgewerkschaft PRO-GE ist in den Medien hauptsächlich für die Metaller-Verhandlungen bekannt. Dabei verhandeln wir neben der Metallindustrie und dem Metallgewerbe auch die Kollektivverträge von vielen anderen Branchen.
In folgenden Branchen verhandeln wir Kollektivverträge: Agrar, Nahrung, Genuss, Chemie, Textil, Bekleidung, Leder, Elektro- und Elektronikindustrie, Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Papier, Mineralöl, Glas und die Arbeitskräfteüberlassung, die sogenannten Leiharbeiter.
Die Kollektivverträge der PRO-GE gelten für etwa eine halbe Million Beschäftigte – vorwiegend Arbeiterinnen und Arbeiter aber auch für die Lehrlinge in diesen Zweigen. Für all diese Beschäftigten ist die PRO-GE die zuständige Gewerkschaft.
Auf jeden Fall! Gewerkschaften verhandeln die Kollektivverträge und sind die Kampforganisation der Arbeitnehmer:innen!
Alle unselbstständig Beschäftigten sind gesetzlich bei der Arbeiterkammer Mitglied. Das ist sehr wichtig. Die Arbeiterkammer vertritt in Politik und Öffentlichkeit die Anliegen der Vielen, bietet umfassende Beratung und Vertretung beim Arbeitsrecht und engagiert sich im Konsumentenschutz.
Doch die Kollektivverträge verhandelt eine Gewerkschaft. Wenn das Ergebnis am Verhandlungstisch nicht ausreicht, können Gewerkschaften zum Streik aufrufen und zahlen an Mitglieder dann auch eine Streikunterstützung. Gewerkschaften sind deshalb die Kampforganisationen der Arbeitnehmer:innen.