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Elektro- und Elektronikindustrie: Löhne steigen um bis zu 14,6 Prozent

Lehrlingseinkommen werden um 10,5 Prozent erhöht, Umwandlung der Ist-Erhöhung in mehr Freizeit möglich: 16 Stunden und 30 Minuten pro Monat

Am 19. April gingen die Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 60.000 Beschäftigten der Elektro- und Elektronikindustrie (EEI) in die dritte Runde. Am Donnerstagabend konnten die Gewerkschaften PRO-GE und GPA mit den Arbeitgebern einen Abschluss erzielen.

Bis zu 14,6 Prozent mehr

Die Ist-Löhne und -Gehälter werden um 9,9 Prozent erhöht, mindestens jedoch um 325 Euro. Dieser Mindestbetrag bedeutet für niedrigere Einkommen um bis zu 14,6 Prozent mehr Geld. Ergibt nämlich die Prozent-Erhöhung weniger als 325 Euro pro Monat, wird der Lohn/das Gehalt der derzeit Beschäftigten um diesen Mindestbetrag erhöht. Die durchschnittliche Erhöhung über alle Beschäftigungsgruppen hinweg liegt demnach bei 10,5 Prozent und damit deutlich über der den Verhandlungen zugrunde liegenden Inflation von 9,5 Prozent.

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Die Ist-Erhöhung nach Beschäftigungsgruppen

BG A      14,6%

BG B      13,2%

BG C      11,8%

BG D      11,4%

ab BG E   9,9%

Die kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter steigen um 9,9 Prozent. Die Lehrlingseinkommen steigen um 10,5 Prozent. Der neue Mindestlohn beträgt 2.238,66 Euro.

Reallohnzuwachs in allen Beschäftigungsgruppen geschafft

"Die deutlichen Lohn- und Gehaltserhöhungen sind ein Erfolg der Betriebsrätinnen und Betriebsräte, denn die Ankündigung von Betriebsversammlungen hat auf Arbeitgeberseite für Bewegung gesorgt. Nur so war es möglich, in der dritten Verhandlungsrunde einen Reallohnzuwachs in dieser Höhe zu erreichen", betonen die beiden Chefverhandler der Arbeitnehmerseite, Rainer Wimmer (PRO-GE) und Karl Dürtscher (GPA).

Die Erhöhungen gelten mit 1. Mai 2023. Die KV-Einigung für die EEI ist nach der Textilindustrie die zweite Einigung in der industriellen Frühjahrslohnrunde.

Der Abschluss im Detail:

  • Ist-Lohn/-Gehalt: um bis zu 14,6 Prozent durch den Mindestbetrag von 325 Euro
  • KV-Lohn/-Gehalt: + 9,9 Prozent
  • Neuer Mindestlohn/Neues Mindestgrundgehalt: 2.238,66 Euro
  • Lehrlinge: + 10,5 Prozent
  • Zulagen: + 9,9 Prozent
  • Reiseaufwandsentschädigungen: + 9,9 Prozent
  • Freizeitoption: 16 Stunden und 30 Minuten pro Monat
  • Geltungstermin: 1. Mai 2023
  • Laufzeit: 12 Monate