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Mehr Lohn zum Jahreswechsel

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Mit 1. Jänner treten einige Kollektivverträge neu in Kraft

Wenn in der Silvesternacht die Feuerwerksraketen in den Nachthimmel schießen, dann steigen auch die Einkommen von tausenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Der 1. Jänner ist nämlich Geltungstermin für zahlreiche Kollektivverträge, bei denen die PRO-GE erfolgreich Lohnerhöhungen erkämpft hat. So bekommen etwa die rund 120.000 Arbeiter:innen des Metallgewerbes mit Jahresbeginn um 4,3 Prozent mehr Lohn. Im Kollektivvertrag Arbeitskräfteüberlassung werden die Mindestlöhne um 3,8 Prozent angehoben und sowohl bei den Österreichischen Bundesforsten wie bei den Privatforsten steigen die Löhne um 3,6 Prozent.

Extra-Plus für Lehrlinge

Im Chemischen Gewerbe sowie im Sattler- und Lederwarengewerbe werden die Löhne um 3,7 Prozent angehoben. In diesen beiden Branchen fallen zudem die Erhöhungen der Lehrlingseinkommen höher aus, nämlich durchschnittlich 5,0 Prozent im Chemischen Gewerbe und 3,8 Prozent im Sattler- und Lederwarengewerbe. 3,85 Prozent betragen die Lohnerhöhungen für die Beschäftigten im Bekleidungs-, Textil- und Kürschner- und Gerbergewerbe und im Schuhmachergewerbe und 3,95 Prozent im Textilreinigergewerbe und für Orthopädieschuhmacher. Auch in diesen Branchen können sich die Lehrlinge über ein Extra-Plus freuen: Im Textilreinigergewerbe bekommen sie 4,0 Prozent mehr Einkommen, für Schuhmacher- und Orthopädieschuhmacher steigen die Lehrlingseinkommen um jeweils 100,- Euro und damit zwischen 6,95 und 12,5 Prozent.

Mehr als nur höhere Löhne

Bei KV-Verhandlungen geht es aber nicht nur um Geld, auch im sogenannten Rahmenrecht hat die PRO-GE im Herbst Erfolge erreichen können. Die Lehrlinge im Metallgewerbe können auch dieses Jahr wieder anstelle der Fahrtkostenübernahme ins Berufsschulinternat gegen das ganzjährig und österreichweit gültige Klimaticket tauschen. Ein besonderer Erfolg im Bereich Arbeitszeit ist bei den KV-Verhandlungen für die Beschäftigten der Österreichischen Bundesforste gelungen: Sie bekommen künftig spätestens ab dem 40. Lebensjahr die sechste Urlaubswoche.

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